Viele Radfahrende kennen die Situation, dass sie von Autos mit unzureichendem Abstand überholt werden. Dadurch entstehen vor allem extrem gefährliche Situationen, die schnell in einem folgenschweren Unfall enden können. Selbst wenn es dazu nicht kommt, führen solche Erfahrungen dazu, dass manche mit Angst und Unsicherheit Fahrrad fahren oder das Fahrradfahren gänzlich sein lassen. Dieses gilt insbesondere für Eltern, die berechtigte Angst um ihre Kinder haben, diese nicht Radfahren lassen und zum Teil lieber zum Eltern-Taxi mittels Auto zurückgreifen.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hatten wir bei der Stadtverwaltung angeregt, Autofahrer:innen mittels Hinweisschilder auf den nötigen Abstand von mindestens 1,5 Meter beim Überholen von Radfahrenden hinzuweisen. Dieses wurde im April 2018 schließlich auch umgesetzt (siehe Bericht). Die damals angefertigten Hinweisschilder sind mittlerweile sogar gegen hochwertigere Schilder ausgetauscht worden.
Inzwischen ist dieser Mindestabstand auch in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen worden. Seit April 2020 sind innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens 2 Meter Abstand beim Überholen von Radfahrenden zwingend einzuhalten.
Diese Initiative wird unterstützt von der Stadt Buchholz i.d.N.