Wahlprüfsteine 2016 – Positionen der Buchholzer Liste

Die Buchholzer Liste sieht „Potenzial, den Radverkehrsanteil weiter zu erhöhen. Im Mobilitätskonzept wurde als Ziel ein Radverkehrsanteil von 20% bis 2025 formuliert. Dieses ist auch eines [ihrer]  wesentlichen politischen Ziele“.

Ausführliche Antwort der Buchholzer Liste zu den Wahlprüfsteinen zur Förderung des Radverkehrs in Buchholz i.d.N.

Die wesentlichen Positionen der Buchholzer Liste zur Förderung des Radverkehrs in Buchholz i.d.N. sind:

  • Umsetzung des „Masterplans Radverkehr“ zum Abbau des Instandhaltungsstaus und Erneuerung der Radverkehrsanlagen nach den neuesten Standards der Radverkehrsplanung. Es fehlt verwaltungsseitig ein aus dem „Masterplan Radverkehr“ abgeleiteter Aktionsplan, der die Maßnahmen zeitlich priorisiert.
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrer durch
    • eine grundsätzliche Einführung von Tempo 30 innerhalb von Buchholz,
    • Tempo-20-Zone in der Neuen Straße,
    • Einsatz von Radfahrstreifen und Schutzstreifen,
    • Aufgabe von Parkbuchten am Straßenrand (Bremer Straße und Schützenstraße) zugunsten eines Radfahrstreifens,
    • Einfärbung des Radwegs an Aus- und Einfahrten und
    • bessere Beschilderungen und Farbahnmarkierungen.
  • Umsetzung des Veloroutenkonzepts zur Anbindung der Ortschaften, insb. eine Radwegeverbindung nördlich und südlich entlang der Bahntrasse Hamburg-Bremen (vom Bahnhof bis zu den Mühlenwegen)
  • Radschnellwege  entlang der Bremervörder Bahn und Heidebahn zwischen Bahnhof Buchholz und Holm-Seppensen
  • Unterstützung eines Veloroutennetzes im Landkreis Harburg zur Anbindung anderer Gemeinden an Buchholz
  • Unterstützung zur Einführung einer kostenlosen Fahrradmitnahme für alle Zeitkarteninhaber im HVV
  • Förderung der Einrichtung einer Fahrradstation am Buchholzer Bahnhof, ggf. in Verbindung mit der Entwicklung des Canteleu-Quartiers
  • Einsetzung eines Radverkehrsbeauftragten in der Buchholzer Stadtverwaltung
  • Einrichtung einer Arbeitsgruppe Radverkehr zur Förderung des Radverkehrs
  • Den Empfehlungen des Nationalen Radverkehrsplans 2020 zur Finanzierung der Radverkehrsförderung ist zu folgen; d. h. Einrichtung eines jährlichen Radverkehrsbudgets von mind. 8 EUR pro Einwohner. Ausnutzung von Fördermöglichkeiten des Landes, Bundes und der EU.