Nach rd. zwei Wochen Bauzeit ist kurz vor Ostern die sanierte Schützenstraße für den Verkehr freigegeben worden. Der neue Straßenbelag ist spitze. Aber was hat sich für den Radverkehr verändert bzw. verbessert?
Die wesentliche Veränderung ist die Verlegung des Radschutzstreifens von der Nordseite auf die Südseite. Zudem wurde der Schutzstreifen nun deutlich breiter markiert, als er vorher auf der Nordseite war. Und in der Zufahrt von der Schützenstraße auf die Kreuzung Hamburger Straße / Bendestorfer Straße / Schützenstraße wurde in Verlängerung des Schutzstreifens ein Radfahrstreifen markiert.


Was hat man uns Radfahrenden denn da für ein Osterei ins Nest gelegt?
Die Verlegung des Schutzstreifens auf die andere Straßenseite hatte vermutlich den Grund, dass auf der Nordseite Kfz-Parkstände liegen, zu denen bei Markierung eines Schutzstreifens eine zusätzliche Dooringzone zur Vermeidung von Unfällen zu berücksichtigen wäre. Sich plötzlich öffnende Autotüren sind ein erhebliches Risiko für Radfahrende. Sog. Dooring-Unfälle ziehen oftmals schwere Verletzungen (z. T. mit Todesfolge) nach sich. Weil für eine zusätzliche Dooringzone schlichtweg der Platz fehlt, musste man, um regelkonform zu bleiben, den Schutzstreifen auf die andere Fahrbahnseite verlegen. Da man aber auf der Nordseite nichts zur Verbesserung der Sicherheit der Radfahrenden getan hat, bleibt dort das Risiko für Dooring-Unfälle leider unverändert bestehen. Daher wäre es unseres Erachtens angebracht gewesen, die Parkstände zu entfernen. Vielleicht hätte man so ggf. auch Platz für einen sicheren Radweg schaffen können. Um die Parkstände nun sicher passieren zu können, müssen Radfahrende selbst für einen großen Abstand zu den parkenden Autos sorgen. Das hat zur Folge, dass sie dann nicht mehr von Autofahrenden mit dem nötigen Sicherheitsabstand von 1,50 Meter überholt werden können. Autofahrende müssten daher hinter den Radfahrenden herfahren. Ob das in der Praxis beachtet wird, bleibt abzuwarten. Wir vermuten eher, dass Autofahrende ohne Einhaltung des Sicherheitsabstands überholen werden. Auf Höhe der Kfz-Parkstände lauern somit Gefahren von links und rechts für Radfahrende.
Quelle: Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO, Lfd. Nr. 22 „Zeichen 340“
- Wer ein Fahrzeug führt, darf Leitlinien nicht überfahren, wenn dadurch der Verkehr gefährdet wird.
- Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren, insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.
- Auf durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr darf nicht gehalten werden.
Der Schutzstreifen wurde deutlich breiter markiert als zuvor auf der anderen Fahrbahnseite. Das ist grundsätzlich zu befürworten, wenn dieser von Autofahrenden als solcher auch akzeptiert und eingehalten wird. Wir vermuten jedoch, dass das nicht der Fall sein wird. Die Straßenbreite ist so gering, dass Autofahrende mehrheitlich den Schutzstreifen befahren werden und eben gerade nicht, wie es gem. StVO geboten ist, für Radfahrende freihalten. Heute haben wir die Situation von 13:45 Uhr bis 14:15 Uhr für ca. eine halbe Stunde beobachtet. Nicht ein Auto ist vorschriftsmäßig links neben der Leitlinie zum Schutzstreifen gefahren, nicht eins (!). Und selbst wenn sie es machen, ist es dann aufgrund der Straßenbreite unmöglich, den geforderten Sicherheitsabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Das gelingt nur, wenn es keinen Gegenverkehr gibt. Nur, wann ist das auf dieser vielbefahrenen Straße der Fall? In der Praxis werden die Autofahrenden vermutlich mit geringeren Abständen überholen und dadurch Radfahrende gefährden. Heute wurde der Schutzstreifen sogar noch beparkt, direkt vor der Polizeiwache. Ignoranz, Respektlosigkeit, keine Ahnung? … wir wissen es nicht.


Einige Radfahrende werden daher weiterhin den Gehweg nutzen, weil sie sich dort sicherer fühlen. Unsere Vermutung ist leider, dass der Schutzstreifen seine Schutzfunktion nicht erfüllen wird. Unseres Erachtens wäre es besser gewesen, die Geschwindigkeit auf Tempo 30 bzw. besser noch auf Tempo 20 zu reduzieren und baulich ein miteinander von Auto- und Radverkehr im sicheren Mischverkehr zu ermöglichen. Aber uns hatte keiner in die Planungen einbezogen. Dabei hatten wir seit Jahren die Situation in der Schützenstraße angemahnt. Wir wurden damit vertröstet, dass bei Sanierung der Schützenstraße die verkehrliche Situation neu bewertet werden wird. Wenn das nun das Ergebnis ist, bleibt die Vision eine Fahrradstadt Buchholz leider weiterhin ein Traum.