Gestern ereignete sich auf der Bremer Straße (etwa in Höhe des Flurwegs in Richtung B75) ein Verkehrsunfall, bei dem eine 41-jährige Radfahrerin schwer verletzt wurde. Gemäß Pressebericht der Polizei wurde die Radfahrerin auf dem Fahrradschutzstreifen fahrend von einem Auto überholt und dabei so gestreift, dass diese stürzte und sich dabei schwer verletzte. Der Unfallverursacher begann Unfallflucht.
Der markierte Schutzstreifen hat leider nie die erhoffte Wirkung, nämlich eine deutliche Verbesserung der Sicherheit für Radfahrende, erreicht. In der Praxis beobachten wir häufig, dass der Schutzstreifen nicht nur von Autos ständig befahren wird, sondern diese Radfahrende auch nicht mit dem geforderten Mindestabstand von 1,50 Metern überholen. Wir haben daher aus dem gegebenen traurigen Anlass heraus, die Verkehrsbehörde gebeten, eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h anzuordnen. Bislang scheiterte dieses an den rechtlichen Voraussetzungen, nach denen dieses nur in begründeten Ausnahmefällen möglich ist (z. B. vor Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Seniorenwohnheimen oder bei zu starker Lärmbelastung, Gefährdung der Verkehrssicherheit etc.). Bislang lagen angeblich keine solcher Gründe vor. Eine Gefährdung konnte nicht angenommen werden, da es bisher zu keiner Unfallhäufung gekommen ist. Dieses Argument ist unseres Erachtens nun nicht mehr haltbar. Gleichzeitig haben wir auch um Überprüfung der Geschwindigkeitsregelungen an der Bendestorfer Straße, Schützenstraße und Steinbecker Straße sowie im Seppenser und Steinbecker Mühlenweg gebeten.
Darüber hinaus regten wir an, dass Buchholz sich (wie z. B. Lüneburg) der Initiative des Deutschen Städtetages zu „Tempo 30 innerorts“ anschließt, damit es für Kommunen zukünftig einfacher wird, Temporeduktionen anordnen zu können. Weitere Infos: hier!