Ab 07:30 Uhr haben wir heute für ca. eine Stunde ein kostenloses Frühstück an alle Radfahrerinnen und Radfahrer verteilt, die über die Canteleubrücke z. B. zur Arbeit, zum Bahnhof, zur Schule oder zum Wochenmarkt gefahren sind. Es gab Kaffee, Tee, Saft, Bananen, Brötchen und Gebäck. Die Aktion kam sehr gut an.
Wir wollten damit den Radfahrern etwas Gutes tun, aber auch zeigen, dass Radfahren Spaß macht, und gerade die Autofahrer zum Nachdenken darüber bringen, doch mehr Wege mit dem Rad zurückzulegen.
Inspiriert wurden wir von der Aktion „Breakfast on the Bridges“ in Portland (Oregon, USA). Dort gibt man schon seit über zehn Jahren einmal pro Monat auf den Brücken Portlands kostenlos Kaffee und Donuts an alle Radler aus.
Guckt euch dazu gerne die ARD-Reportage „Nackt und nachhaltig – Portland ist anders“ von Ingo Zamperoni an. Sie zeigt die besondere Lebenskultur in Portland, zu der auch eine spezielle Fahrradkultur gehört. Vorgestellt wird u.a. auch die Aktion „Breakfast on the Bridges“. Sehr sehenswert!
Wir bedanken uns bei der Bäckerei Weiss für die Unterstützung durch Brötchen und Laugenkastanien sowie bei AFC-Frucht für die „Onkel Tuca“-Bananen.
Regeln der Straßenverkehrsordnung sind für Radfahrer notwendig! Leider müssen die Fußgänger unter der Rücksichtslosigkeit der Radfahrer oft leiden! Ich stelle fest, dass die
Radfahrer zu90% mit dem Fahrrad über den Zebrastreifen fahren, nicht wie die Straßen-
verkehrsordnung es vorschreibt, das Fahrrad schieben ! Als Fußgänger wird man oft von einem rasenden Fahrradfahrer auf dem Fußweg überholt!
Hallo Frau Stein,
ich verstehe den Zusammenhang Ihres Kommentars mit unserem Beitrag „Gratis-Frühstück für Radler“ nicht. Unabhängig davon verstehe ich auch nicht, was Sie uns damit sagen wollen. Radfahrende haben die allgemeinen und speziellen Regeln der Straßenverkehrsordnung ebenso wie Autofahrende und andere Verkehrsteilnehmende zu beachten. Und immer wieder gibt es leider Menschen, die diese, teilweise sogar bewusst, missachten, darunter sicher auch Radfahrende, aber auch Autofahrende und Fußgänger. Warum adressieren Sie diese nicht wirklich neue Erkenntnis an uns? Sind wir für das Fehlverhalten dieser verantwortlich?
Wie haben Sie festgestellt, dass 90% der Radfahrenden über den Zebrastreifen fahren und nicht schieben? Oder ist das eher ihr subjektives Empfinden? Zudem ist mir keine Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung bekannt, die das Überqueren der Straße auf einem Zebrastreifen mit dem Fahrrad fahrend verbietet. Autofahrende haben an Zebrastreifen Fußgängern das Überqueren zu ermöglichen, dürfen nicht überholen etc. (vgl. § 26 der StVO). Dieses gilt gegenüber Radfahrenden aber nur dann, wenn sie ihr Fahrrad schieben, also Fußgänger sind. Aber das fahrende Überqueren ist meines Wissens nicht per se verboten. Aber ich lass mich da gerne eines Besseren belehren.
Viele Grüße
Peter Eckhoff