Neujahrswunsch: Umsetzung des Regelwerks „E Klima 2022“

Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen hat das neue technische Regelwerk „E Klima 2022“ erarbeitet. Es soll die Verkehrsplanung in Deutschland deutlich verändern, damit die Mobilitätswende vorankommt und die Kommunen fit für die Herausforderungen des Klimawandels werden. Die wesentlichen Veränderungen im Regelwerk sind:

  • Straßen sind auf einen abnehmenden Kfz-Verkehr auszulegen und Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum sind spürbar zu reduzieren.
  • Für den zunehmenden Fuß- und Radverkehr sind durchgehende, attraktive, also ausreichend breite und sichere Netze bereitzustellen. Fuß- und Radverkehr sowie Öffentlicher Verkehr sind gegenüber dem Kfz-Verkehr zu priorisieren.
  • Im öffentlichen Straßenraum sollen mehr Begrünung sowie Retentions- bzw. Versickerungsflächen geschaffen werden.

Einen Überblick gibt das AGFK-Faktenblatt „Neue Möglichkeiten für die Mobilität vor Ort“, das hier heruntergeladen werden kann.

Wir teilen die Einschätzung der Arbeitsgemeinschaften fuß- und fahrradfreundlicher Kommunen (AGFKen), dass die Umsetzung des Regelwerks „E Klima 2022“ von großer Bedeutung für die Steigerung der Rad- und Fußgängerfreundlichkeit und damit für das Vorankommen der Mobilitätswende ist. Wir haben daher – quasi als Neujahrswunsch – sowohl die Stadt Buchholz als auch den Landkreis Harburg, beide Mitglieder in der AGFK Niedersachsen/Bremen, gebeten, dieses neue Regelwerk von nun an verbindlich anzuwenden. Eine Antwort steht noch aus.

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