Steuerliche Gemeinnützigkeit

Mit Bescheid des Finanzamts Buchholz i. d. Nordheide vom 13.06.2018 wurde festgestellt, dass unsere Satzung vom 26.04.2018 die Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO erfüllt. Damit gelten wir mit dem Satzungszweck „Förderung des Umweltschutzes“ als steuerlich gemeinnützig und sind berechtigt, Zuwendungsbestätigungen für Spenden und Mitgliedsbeiträge auszustellen.

Wir freuen uns ab sofort  auf eure zahlreichen Spenden zur Unterstützung unserer zahlreichen Aktivitäten. Diese zahlt bitte auf unser folgendes Vereinskonto ein:

Buchholz fährt Rad e.V.
IBAN: DE79 2406 0300 2110 0179 00
Volksbank Lüneburger Heide eG
BIC: GENODEF1NBU

Um eine Spendenbestätigung ausstellen zu können, gebt bitte bei Überweisung euren Namen und eure Anschrift an. Den Beleg für den vereinfachten Zuwendungsnachweis (für Spenden bis 200 EUR) findet ihr hier.

Herzlichen Dank!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Time limit exceeded. Please complete the captcha once again.